Aufgrund des Feiertags am 01. April 2024 können sich Lieferungen verzögern.

Infoline +49 8821 95010 oder +49 38826 8290

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Für sämtliche Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geltend
ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Der Käufer erkennt diese Bedingungen mit Auftragserteilung, spätestens mit Annahme der
Lieferung an.
Von den allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder den
Preislisten des Verkäufers abweichende oder sie ergänzende mündliche Individualabreden,
auch mit Außendienstmitarbeitern des Verkäufers, werden erst wirksam, wenn der
Verkäufer sie schriftlich bestätigt hat.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Das Vertragsangebot liegt in der
Auftragserteilung durch den Käufer. Dieser ist an sein Vertragsangebot zwei Wochen
gebunden. Die Frist beginnt mit der Absendung des Angebots. Der Vertrag kommt durch
Auftragsbestätigung oder Lieferung des Verkäufers nach dessen Wahl zustande.

3. Preis
Alle genannten Preise sind Nettopreise und sind zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu verstehen. Die Preise sind freibleibend und können ohne besondere
Ankündigung geändert werden; sie gelten ab Auslieferungslager des Verkäufers.
Die Preise der US-Importe sind auf US-Dollar kalkuliert. Soweit Dollarkursschwankungen
von über +/- 5% entstehen oder verändern sich die Einkaufspreise des Verkäufers um
diesen Wert, so werden die Preise automatisch angepasst. Der Verkäufer informiert den
Käufer in diesem Fall unverzüglich. Preise gelten ab Werk sowie außer Verpackung und
Montage soweit nichts anderes vereinbart ist.

4. Lieferung
Eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart ist.
Sie ist eingehalten, wenn die Ware das Lager innerhalb der Frist verlassen hat oder
die Versandbereitschaft oder Abholbereitschaft an das Transportunternehmen oder den
Käufer gemeldet ist.
Wird der Verkäufer durch Arbeitskampf oder den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhn-
licher Umstände, auch bei seinem Vorlieferanten, z.B. behördliche Eingriffe,
Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Rohstoffe usw., die er trotz Beobachtung der nach den Umständen des
Falles erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte, an der rechtzeitigen Erfüllung
seiner Lieferverpflichtung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in
angemessenem Umfang. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt den Käufer erst
dann zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte, wenn er dem Verkäufer schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang
der Fristsetzung beim Verkäufer.
Teillieferungen und Lieferungen vor der vorgesehenen Lieferzeit kann der Käufer nur
dann zurückweisen, wenn deren Annahme für ihn unzumutbar ist. Der Käufer ist auch
während einer Nachfrist zur Teillieferung mit der Folge berechtigt, dass der Käufer
hinsichtlich der Bestellung erneut Nachfrist zu setzen hat. Ist die Ware versandbereit
und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat,
so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so trägt der Käufer für die
Lagerung im Werk oder im Lager des Lieferers 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat
der Lagerung. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer
gesetzten Frist über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen
verlängerter Frist neu zu beliefern.
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstands länger als 8 Tage ab Zugang einer
Bereitstellungsanzeige im Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer eine schriftliche
Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine
Abnahme ablehne. Nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt,
durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung von dem Käufer zu verlangen. Im Falle der Nichterfüllung durch den
Käufer kann der Verkäufer Schadensersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises verlangen.
Der Betrag ist niedriger oder höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder
der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

5. Zahlung
(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar,
soweit nichts anderes vereinbart wurde. Kosten, die durch eine von der Barzahlung
abweichende Zahlungsweise entstehen, trägt der Käufer.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers trägt der Käufer die sich aus §§ 286,
288 BGB folgenden Verzugszinsen.
(3) Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst bei Wertstellung
auf einem Konto des Verkäufers als Erfüllung. Diskontspesen gehen zu Lasten des
Käufers. Die Zurückbehaltung oder die Aufrechnung von Zahlungen wegen etwaiger vom
Verkäufer bestrittener Gegenansprüche des Käufers sind nicht zulässig.
(4) Werden nach Abschluss des Kaufvertrages Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, oder gerät der Käufer mit
der Begleichung einer Forderung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, für
sämtliche ausgelieferte und noch nicht bezahlte Ware sofortige Sicherheitsleistung
oder sofortige Barzahlung ohne jeden Abzug sowie für sämtliche noch zu liefernde
Ware Vorauszahlungen zu verlangen und noch zu liefernde Ware bis zum Ausgleich
aller Forderungen zurückzubehalten. Entspricht der Käufer dem Sicherungs- oder
Zahlungsverlangen des Verkäufers nicht, so ist dieser berechtigt, von sämtlichen
Lieferverträgen mit dem Käufer zurückzutreten.


6. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung all seiner Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer das Eigentum an den gelieferten

Waren vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie
die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Wird die Ware weiterveräußert, wenn auch in vereinbarten oder verkehrsüblichen Zustand,
so gilt die Gegenforderung für die Weiterlieferung ganz oder teilweise erstrangig an
den Verkäufer abgetreten, und zwar in Höhe seiner Forderung an der gelieferten Ware.


7. Gewährleistung
(1) Zur Feststellung etwaiger Mängel hat der Käufer die Sache unverzüglich nach der
Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen dem
Verkäufer binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind
dem Verkäufer unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Versäumt der Käufer die
vorgenannten Ausschlussfristen, so gilt die Sache als genehmigt mit der Folge, dass der
Käufer seine Mangelrechte verliert. Erweist sich die Sache als mangelhaft, kann der
Käufer Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht zwischen der Beseitigung des Mangels und
der Lieferung einer mangelfreien Sache obliegt dem Verkäufer.
(2) Der Verkäufer kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer einen
unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil des Kaufpreises bezahlt. Der Ver-
käufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unver-
hältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dem Verkäufer steht das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung zu. Schlägt eine Nachbes-
serung durch den Verkäufer zweimal fehl oder verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung
oder erbringt der Verkäufer die Nacherfüllung nicht innerhalb der vom Verkäufer angemessen
gesetzten Frist, so hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Darüber hinaus kann der Käufer Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder
Schadensersatz nur in Höhe des Kaufvertrages über die mangelhaft gelieferte Sache
verlangen. Die Rechte des Käufers zum Rücktritt und auf Schadenersatz anstatt der Leistung
sind ausgeschlossen, wenn der Mangel der Sache unerheblich ist.
Dem Käufer stehen keine Rechte wegen Mängel zu, die durch einen den Produktvorschriften
(z.B. betreffend die Lagerung, Anwendung oder Verarbeitung) nicht entsprechende Behandlung
der gelieferten Sache seitens des Käufers oder Dritter verursacht wurden.
(3) Die Ansprüche des Käufers, der kein Verbraucher im Sinne von § 474 BGB ist, verjähren
ein Jahr nach Lieferung der Sache.
(4) Bei Verpackungsmitteln kann der Mangel eines Teils der Lieferung nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung führen, sofern eine Trennung der mangelfreien und der mangelbehafte-
ten Teile mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Der Käufer kann in diesem Fall nur Minderung
und - sofern die Ware für den Auftraggeber objektiv wertlos ist - Rücktritt vom Kaufvertrag,
nicht jedoch höheren Schadenersatz fordern als den Wert des mangelbehafteten Kaufsache,
ermittelt nach dem vereinbarten Kaufpreis. Der Verkäufer hat das Recht zur Nachlieferung.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben und Nuancen, sowie für die
Beschaffenheit von Klebung, Lackierung, Imprägnierung und Beschichtung haftet der Verkäufer
nur insoweit, als Mängel vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
(5) Bei Maschinen, die Fremderzeugnisse darstellen, ist die Haftung des Verkäufer auf die
Abtretung der Haftungsansprüche gegen den Produzenten beschränkt. Zur Vornahme aller dem
Verkäufer nach billigem Ermessen notwendig entstandenen Ausbesserungen und Ersatz-
lieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit dem Verkäufer die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben um eine Mangelfreiheit herzustellen.
(6) Bei Rohwaren tritt der Verkäufer seine Gewährleistungsansprüche gegen den Produzenten
an den Käufer hiermit ab. Der Käufer ist verpflichtet, seine Mangelhaftungsansprüche zunächst
bei dem Produzenten durchzusetzen.

8. Kennzeichnung
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, gesetzlich vorgeschriebene Kennzeich-nungen,
seinen Firmentext, seine Firmenzeichen oder seine Betriebskennnum-mer nach Maßgabe
bestehender Übung bzw. geltender Vorschriften über den gegebenen Raum für solche
Darstellungen auf Lieferungen aller Art anzubringen.


9. Haftung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer - außer im Falle der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und
vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zum dreifachen Betrag der dem Verkäufer
aus dem jeweiligen Vertrag zustehenden Vergütung.
Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolge-schäden,
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögens-schäden wegen Ansprüchen
Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung als in diesen allgemeinen Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen
ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gemäß vorstehender Ziffern gelten nicht für
eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz.
Soweit die Haftung des Verkäufers gemäß vorstehender Ziffer ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten Hamburg.
Das Gleiche gilt, wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat.